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MaStR Fristenrechner

Geben Sie das Inbetriebnahmedatum Ihrer PV-Anlage ein und erfahren Sie sofort, wie viel Zeit bis zur BNetzA-Meldefrist bleibt.

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Bitte geben Sie das Inbetriebnahmedatum ein, um Ihre Meldefrist zu berechnen.

30 Tage
Gesetzliche Frist
Nach § 71 EEG 2023
21 Tage
SailNet Frühwarnung
Amber-Alarm vor Fristablauf
30 Tage
SailNet Eskalation
Rot-Alarm bei Überschreitung
Kostenlose MaStR-Meldung

Direkt bei der BNetzA einreichen

Wir senden die Meldung über die offizielle BNetzA-API. Sie erhalten sofort Ihre MaStR-Nummer.

2
Credits übrig
Sie benötigen Ihre BNetzA Marktakteurnummer und Ihren API-Schlüssel aus dem MaStR-Portal. 2 kostenlose Meldungen pro Unternehmen · Limit gilt pro Marktakteurnummer

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das offizielle Register der Bundesnetzagentur (BNetzA) für alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Jede PV-Anlage muss dort eingetragen werden, bevor die Einspeisevergütung nach EEG ausgezahlt werden kann.

Keine Vergütung ohne Eintrag
Die EEG-Einspeisevergütung wird erst ab dem Tag der MaStR-Registrierung gezahlt.
Pflicht für alle Anlagen
Gilt für alle Anlagen ab 1 Watt Leistung, unabhängig von Einspeisung oder Eigenverbrauch.
30-Tage-Frist
Die Anlage muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme im MaStR eingetragen sein.
MaStR-Nummer erhalten
Nach Registrierung erhalten Sie die MaStR-Nummer, die der Netzbetreiber für den Netzanschluss benötigt.

Rechenbeispiele

So berechnet sich die MaStR-Frist in der Praxis — drei typische Szenarien für Solarinstallateure.

Inbetriebnahme 1. März 2025
Meldefrist: 31. März 2025
Standard-Fall: 30 Tage Frist, gut planbar.
Inbetriebnahme 15. Dezember 2025
Meldefrist: 14. Januar 2026
Jahreswechsel: Frist läuft über Silvester — nicht vergessen.
Inbetriebnahme 1. Oktober 2025, Meldung am 5. November 2025
Meldefrist: 31. Oktober 2025 (überschritten)
Frist versäumt: EEG-Vergütung entfällt für den Zeitraum ohne Registrierung.

Häufige Fehler bei der MaStR-Anmeldung

Diese Fehler kosten Installateure und Betreiber jedes Jahr bares Geld.

!
Frist ab Baugenehmigung statt ab Inbetriebnahme rechnen
Die 30-Tage-Frist beginnt am Tag der tatsächlichen Inbetriebnahme, nicht ab Genehmigung, Netzanschluss oder Kaufdatum. Entscheidend ist der erste Tag der Stromerzeugung.
!
Eigenverbrauchsanlagen nicht melden
Auch Anlagen, die keinen Strom einspeisen und ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt werden, sind meldepflichtig — ab 1 Watt Leistung.
!
Warten auf Aufforderung durch den Netzbetreiber
Die Pflicht zur Registrierung liegt beim Anlagenbetreiber, nicht beim Netzbetreiber. Wer wartet, riskiert entgangene Vergütung und Bußgelder.
!
Falsche Leistungsangabe (Modulleistung statt Wechselrichterleistung)
Im MaStR ist die installierte Modulleistung (kWp) einzutragen, nicht die Wechselrichterleistung. Bei abgeregelten Anlagen beide Werte korrekt dokumentieren.
!
API-Schlüssel und Marktakteurnummer verwechseln
Die Marktakteurnummer identifiziert den Anlagenbetreiber (Format: SEE...). Der API-Schlüssel ist ein separates Zugangsmittel für die BNetzA-Webdienste. Beides wird für die digitale Einreichung benötigt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die häufigsten Fragen zur MaStR-Registrierung und MaStR-Berechnung.

Was ist der Unterschied zwischen MaStR-Rechner und MaStR-Fristenrechner?
Beides bezeichnet dasselbe Tool. Ein MaStR-Rechner berechnet anhand des Inbetriebnahmedatums Ihrer PV-Anlage die gesetzliche Meldefrist nach § 71 EEG 2023 — also den spätesten Termin für die BNetzA-Registrierung.
Gilt die 30-Tage-Frist auch für ältere Anlagen?
Für Anlagen, die vor dem 1. April 2019 (Start des MaStR) in Betrieb genommen wurden, galt eine Übergangsregelung. Alle seitdem neu in Betrieb genommenen Anlagen unterliegen der 30-Tage-Pflicht.
Kann ich die MaStR-Meldung als Installateur für meinen Kunden einreichen?
Ja. Installateure können die Meldung im Auftrag des Betreibers einreichen, sofern sie über die Marktakteurnummer und den API-Schlüssel des Betreibers verfügen oder als Bevollmächtigte im MaStR-Portal eingetragen sind.
Was kostet die MaStR-Registrierung?
Die Registrierung über das MaStR-Portal der Bundesnetzagentur ist kostenlos. Auch dieser MaStR-Fristenrechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Das direkte Einreichen über dieses Tool ist für 2 Meldungen pro Unternehmen kostenlos.
Was ist die MaStR-Nummer und wie sieht sie aus?
Die MaStR-Nummer ist die eindeutige Kennung Ihrer Anlage nach der Registrierung. Sie hat das Format SEE900000000000 (15 Zeichen). Netzbetreiber benötigen sie für den Einspeisevertrag und die Vergütungsabrechnung.
Wie verwalte ich MaStR-Fristen für mehrere Projekte gleichzeitig?
Manuell wird das schnell unübersichtlich. SailNet Enterprise trackt MaStR-Fristen automatisch für alle Projekte gleichzeitig — mit Frühwarnungen ab 21 Tagen und Eskalation bei Fristüberschreitung.
Alle Projekte. Automatisch.

SailNet meldet MaStR direkt bei der BNetzA an

Ein Klick im Projektordner — SailNet sendet die Meldung automatisch an die BNetzA-API, speichert die MaStR-Nummer und trackt die Frist für alle Projekte gleichzeitig.

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