IBN Protokoll Generator
Inbetriebnahmeprotokoll online ausfüllen und als druckfertiges PDF herunterladen. Formular wird automatisch gespeichert.
SailNet speichert jedes IBN Protokoll direkt am Projekt
Kein manuelles Ausfüllen mehr. SailNet füllt das IBN Protokoll aus den Projektdaten vor, speichert es digital und reicht die MaStR-Meldung direkt bei der BNetzA ein.
14 Tage kostenlos testenWas ist ein Inbetriebnahmeprotokoll (IBN Protokoll)?
Das Inbetriebnahmeprotokoll (IBN Protokoll) ist das offizielle technische Übergabedokument bei der Fertigstellung einer Photovoltaikanlage. Es enthält alle relevanten Anlagendaten — von Modulhersteller und Seriennummern über elektrische Messwerte bis hin zum Ergebnis des Inselschutz-Tests.
Das Protokoll hat drei zentrale Funktionen: Erstens bestätigt es dem Netzbetreiber, dass die Anlage normgerecht in Betrieb genommen wurde. Zweitens bildet es die Datengrundlage für die Pflichtmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Drittens schützt es den Installateur bei späteren Gewährleistungsstreitigkeiten nach § 634a BGB, weil der Zustand der Anlage zum Übergabezeitpunkt dokumentiert ist.
Was muss ein IBN Protokoll für PV-Anlagen enthalten?
- Name und Anschrift Auftraggeber
- Anlagenstandort (PLZ, Ort)
- Datum der Inbetriebnahme
- Hersteller und Modell
- Anzahl Module + Wp je Modul
- Alle Seriennummern
- Hersteller, Modell, Seriennummer
- Nennleistung in kW
- Softwareversion (empfohlen)
- Leerlaufspannung UOC
- Kurzschlussstrom ISC
- Einspeiseleistung + Inselschutz-Test
- Name des Netzbetreibers
- Anschlusspunkt
- DNO-Vorgangsnummer
- Installationsfirma + Meisternummer
- Name des Technikers
- Unterschriften beider Parteien
Häufige Fehler beim Inbetriebnahmeprotokoll
Anwendungsbeispiele
20 × Module à 600 Wp, 1 Wechselrichter SMA Sunny Boy, Netzbetreiber Bayernwerk. IBN Protokoll wird bei Abnahme unterschrieben, MaStR-Meldung muss innerhalb 30 Tagen erfolgen.
3 Strings à 60 Module, 3 Wechselrichter Fronius Symo, Netzbetreiber Netze BW. Separate Protokolle je Wechselrichter empfohlen. Einspeiseleistung auf 70% begrenzt nach EEG § 10a.
2 × 400 Wp Module, 1 Mikrowechselrichter Hoymiles, kein Netzbetreiber-Prozess erforderlich. MaStR-Pflicht bleibt bestehen. Vereinfachtes IBN Protokoll ausreichend — kein Inselschutz-Test bei Steckern.